Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermietung von Apartments, Ferienwohnungen, Mieter und Vertragspartner
Der Mietvertrag wird mit der Schwartz Immobilien Service GbR befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die Schwartz Immobilienservice GbR.
2. Vorauszahlung der Miete
2.1. Fälligkeit und Zahlung:
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Bestätigung der Buchung der Ferienwohnung oder des Apartments durch die Schwartz Immobilienservice GbR, jedoch spätestens bei Bezug der Wohnung. Die Miete wird durch Überweisung auf das Konto der Schwartz Immobilien Service GbR bezahlt; die Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Zahlung kann in bar oder per Karte erfolgen. Der Gast erhält für die geleistete Zahlung eine Quittung oder Rechnung.
2.2. Verzug:
Mit Bezug der Wohnung ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.
3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages:
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1. schriftliche Kündigung:
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter hat die Kündigung des Mietvertrages der Schwartz Immobilienservice GbR gegenüber zu erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen ist und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt hat.
3.2. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter:
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:
Kündigung:
Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen: Wird die Kündigung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietantritt ausgesprochen, ist dem Vermieter kein Schadensersatz zu leisten. Wird die Kündigung zwischen dem 1. und 7. Tag vor Mietantritt ausgesprochen, sind 30% des Mietpreises fällig. Wird die Kündigung am Tage des Mietantritts ausgesprochen oder der Gast erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ist der volle Mietpreis zu erstatten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Vermietern gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Zweckentfremdung der gemieteten Einheit:
Zweckentfremdungen der Wohnungen durch u.a. Empfänge, Presseveranstaltungen, Foto-Shootings und Feierlichkeiten jeglicher Art, ohne Einverständnis des Vermieters, werden mit mindestens der dreifachen Tagesmiete in Rechnung gestellt. Bei starken Verunreinigungen behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzlich entstandene Kosten, dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Bei Angabe der Kreditkarterndetails wird diese unverzüglich belastet. Der Mieter wird darüber in Form einer Rechnung informiert. Die maximale Personenanzahl darf die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Personenanzahl nicht überschreiten.
5. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht Berlin.
6. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Lösung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
7. Vertragsabschluss
Alle Verträge werden zwischen dem Mieter und der Schwartz Immobilienservice GbR, Achterdiek 66a, 26131 Oldenburg, geschlossen.
Ausgenommen sind die Apartments Novalis 01, 02, 03, 04, 05, DG, Paul Robeson A, B. Diese Verträge werden zwischen dem Mieter und der Einzelunternehmung Ingrid Schwartz, Kopenhagener Str. 72, 10437 Berlin, geschlossen.
Für die Apartments Brunnen 01, 02, 03 ,04, 05, 06, 07 werden alle Verträge zwischen dem Mieter und der Schwartz & Wrusch GbR, Kopenhagener Str. 72, 10437 Berlin, geschlossen.
8. Haftungsausschluss
Die Schwartz Immobilien Service GbR haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schwartz Immobilienservice GbR, Oktober 2003, Schwartz & Wrusch GbR u. Ingrid Schwartz Einzelunternehmung.
Schwartz Immobilien Service GbR, Oktober 2003
Alle Rechte vorbehalten.
[© t&c apartments
www.tc-apartments-berlin.de
der Schwartz Immobilienservice GbR, Achterdiek 66a, 26131 Oldenburg]
Schwartz Immobilien-Service GbR
vertreten durch die Gesellschafterinnen:
Ingrid Schwartz & Elfie Schwartz
Schwartz & Wrusch GbR
vertreten durch die Gesellschafter:
Timo Schwartz & Constantin Wrusch
Einzelunternehmung Ingrid Schwartz
vertreten durch die Gesellschafterinn:
Ingrid Schwartz
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Tel. +49 30 40 50 466 12
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Kopenhagener Straße 72, 10437 Berlin
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